Keine ABE oder kein Teilegutachten vorhanden?
Gibt es zu Ihrem Bauteil keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Das ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit geänderter Rad-Reifen-Kombination).
Sollten Sie sich bei Änderungen an Ihrem Fahrzeug unsicher sein, können Sie sich gerne vor der An- oder Umbaumaßnahme an uns wenden.
Umbau eines Transporters zum Wohnmobil
Tieferlegung und geänderte Rad-Reifen-Kombination
Für Änderungsabnahmen, Einzelabnahmen und Vollgutachten bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!