Unfallgutachten

Haftpflichtgutachten (Fremdverschulden)

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfallschaden verwickelt werden, haben Sie das Recht sich selbst einen Sachverständigen auszusuchen.

Als neutrale und unabhängige Sachverständige erstellen wir das Schadengutachten zur Beweissicherung. Dabei bleiben die Interessen der regulierungspflichtigen Versicherung außen vor.

Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ermitteln wir die Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer sowie Mietwagenkosten und Nutzungsausfallkosten.

Wir gewährleisten, dass der geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Schadens geltend machen kann.

Die Kosten für das Gutachten übernimmt die zum Schadensersatz verpflichtende Versicherung. Darüber hinaus haben Sie die freie Wahl eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung Ihres Anspruchs. Die Kosten hierfür trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Aufgrund des immer konsequenteren Kürzungsverhaltens ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von Anfang an zu empfehlen.

Ein fundiertes Gutachten ist bei Verkauf des Fahrzeugs auch ein wichtiges Hilfsmittel um den Vorschaden offenlegen zu können.

Nutzen Sie unser neues und kostenloses Schaden-Formular. Senden Sie uns ganz einfach unverbindlich Fotos von Ihrem Fahrzeugschaden sowie von Ihrer Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein). Wir kümmern uns dann schnellstmöglich um Ihr Anliegen.

Kaskoschaden (Eigenschaden)

Hier richtet sich die Höhe der Ersatzleistung stets nach den Versicherungsbedingungen, sprich den Vertrag, der mit Ihrer eigenen Versicherung abgeschlossen wurde.

Bei Kaskoschäden ist die Versicherung weisungsberechtigt und kann den Sachverständigen bestimmen.

In der Regel ist eine Selbstbeteiligung zu tragen.